Der Bericht über die Wirkungsorientierung 2021 ist da!

Mit dem Ziel, budgetäre Maßnahmen zweckmäßiger einzusetzen und deren Folgen besser steuern zu können, wurde in Österreich 2013 das Instrument der Wirkungsorientierung als integraler Bestandteil der Haushaltsführung eingeführt. Durch das Formulieren von Wirkungszielen sollen die konkreten Folgen geplanter Maßnahmen sichtbar und die strategische Ausrichtung der Bundesministerien der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Die Wirkungsorientierung erleichtert somit die Zusammenarbeit zwischen Politik, Verwaltung und Gesellschaft.

Der jährlich erscheinende Bericht der ressortübergreifenden Wirkungscontrollingstelle des Bundes (BMKÖS) gibt einen Überblick über die von den Ressorts gesetzten gesellschaftlichen Ziele, die ergriffenen Maßnahmen und die erreichten Ergebnisse. Der Bericht zur Wirkungsorientierung wird jährlich bis spätestens 31. Oktober an den Nationalrat übermittelt und im Anschluss veröffentlicht.

Ein wesentliches Element der Wirkungsorientierung ist die konsequente Berücksichtigung des Ziels der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Als Querschnittsmaterie zieht sich diese Thematik wie ein roter Faden durch alle Wirkungsbereiche und soll im Rahmen des Verwaltungshandelns umfassend berücksichtigt werden. Aufgrund ihrer wachsenden Bedeutung werden die Evaluierungsergebnisse im Bereich Berücksichtigung der tatsächlichen Geschlechtergleichstellung nun zum fünften Mal in Form eines eigenen Berichtsteils an das Parlament übermittelt.

Die Schwerpunkte wurden dabei, basierend auf den europäischen Kerngebieten im Bereich der tatsächlichen Geschlechtergleichstellung, auf folgende sieben Themencluster gesetzt:

  • Arbeitsmarkt und Bildung
  • Entscheidungspositionen und -prozesse
  • Infrastruktur und Umwelt
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Schutz vor Gewalt
  • Gesundheit
  • Sensibilisierung und Kompetenzentwicklung

Die Ergebnisse wurden in einer Gleichstellungslandkarte übersichtlich dargestellt:

Diese ist im Gesamtbericht auf Seite 670 f. sowie im Berichtsteil zur tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern auf Seite 18 f. zu finden.

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Der Bericht zur Wirkungsorientierung 2019 ist da!

Mit dem Ziel, budgetäre Maßnahmen zweckmäßiger einzusetzen und deren Folgen besser steuern zu können, wurde in Österreich 2013 das Instrument der Wirkungsorientierung als integraler Bestandteil der Haushaltsführung eingeführt. Durch das Formulieren von Wirkungszielen sollen die konkreten Folgen geplanter Maßnahmen sichtbar und die strategische Ausrichtung der Bundesministerien der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Die Wirkungsorientierung erleichtert somit die Zusammenarbeit zwischen Politik, Verwaltung und Gesellschaft.

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Der Bericht zur Wirkungsorientierung 2018 ist da!

Mit dem Ziel, budgetäre Maßnahmen zweckmäßiger einzusetzen und deren Folgen besser steuern zu können, wurde in Österreich 2013 das Instrument der Wirkungsorientierung als integraler Bestandteil der Haushaltsführung eingeführt. Durch das Formulieren von Wirkungszielen sollen die konkreten Folgen geplanter Maßnahmen sichtbar und die strategische Ausrichtung der Bundesministerien der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Die Wirkungsorientierung erleichtert somit die Zusammenarbeit zwischen Politik, Verwaltung und Gesellschaft. 

Der jährlich erscheinende Bericht der ressortübergreifenden Wirkungscontrollingstelle bietet einen genauen Überblick über die internen Evaluierungen aller Ressorts und oberster Organe im Hinblick auf den aktuellen Umsetzungsstand der Wirkungsziele. Der Bericht zur Wirkungsorientierung 2018 wurde am 31. Oktober 2019 an den Nationalrat übermittelt.

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Der Bericht zur Wirkungsorientierung ist da!

Dieser Bericht basiert auf§ 68 (5) BHG 2013 iVm. § 7 (5) Wirkungscontrollingverordnung und komplementiert den WFA-Bericht, der jährlich per 31.Mai an den Nationalrat zu übermitteln ist. Er befasst sich mit der Frage, inwieweit die für das vorangegangene Finanzjahr im Bundesvoranschlag festgelegten Wirkungsziele und Maßnahmen tatsächlich umgesetzt worden sind und ist bis längstens 31. Oktober zu übermitteln. Grundlage für diesen Bericht bilden standardisierte Meldungen der Ressorts und obersten Organe zur Umsetzung der Wirkungsziele und Maßnahmen im vorangegangenen Finanzjahr (zu übermitteln bis 31. Mai) aufgrund von Umfeldentwicklung, Untergliederung der Maßnahmen in Globalgbudgets, Erfolg bzw. Zielerreichung (Beurteilung). Damit soll sichergestellt werden, dass die Erfahrungen aus der Vergangenheit in die zukünftige Planung einfließen. Der Bericht ist über mehrere Portale zugänglich: Webportal des Öffentlichen Dienstes, www.wirkungsmonitoring.gv.at.

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