Bundesvergabegesetz neu: Begutachtungsentwurf für Bundesvergabegesetz 2017 ist da!

Öffentliche Aufträge machen beinahe ein Fünftel unseres Bruttoinlandsprodukts (BIP) aus. Mit der Vergabe öffentlicher Aufträge hat die öffentliche Hand eine Vorbildrolle und grundlegende gesellschaftliche Gestaltungsfunktion inne. Vergibt sie Aufträge, so nutzt sie Gelder aus dem öffentlichen Haushalt. Darum greifen auch hier die verfassungsrechtlichen Staatszielbestimmungen (Artikel 7 Abs. 2 B-VG und Artikel 13 Abs. 3 B-VG) zu Gender Budgeting. Dieser handlungspolitische Auftrag wurde 2013 mit dem Ziel der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern im Rahmen der wirkungsorientierten Haushaltsführung bekräftigt. Bei der Vergabe von Aufträgen besteht gemäß § 19 Abs. 6 BVergG 2006 (künftig § 20 Abs 6 BVergG 2017) die Möglichkeit, auf die Beschäftigung von Frauen Bedacht zu nehmen.

Am 8. Februar startete die Begutachtungsfrist für den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem ein Bundesvergabegesetz 2017 erlassen und das Bundesvergabegesetz 2017 sowie das Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012 geändert werden. Grund für den Entwurf ist das am 28. März 2014 publizierte Vergaberichtlinienlegislativpaket (Richtlinie 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU) der Europäischen Union, mit dem das gemeinschaftliche Vergaberecht auf eine neue rechtliche Basis gestellt und erstmalig eine Konzessionsrichtlinie erlassen wurde. Der Entwurf stellt Österreichs Umsetzung der Richtlinien dar, die – mit einigen Ausnahmen – bis 18. April 2016 erfolgen hätte müssen, denn bislang ist lediglich ein erster Schritt im Rahmen der „kleinen Novelle 2015“ des Bundesvergabegesetzes erfolgt.

Im Zentrum der Richtlinienumsetzung stehen Modernisierung und Adaptierung des rechtlichen Rahmens, insb. durch:

Continue Reading Bundesvergabegesetz neu: Begutachtungsentwurf für Bundesvergabegesetz 2017 ist da!