Der Bericht zur Wirkungsorientierung ist da!

Dieser Bericht basiert auf§ 68 (5) BHG 2013 iVm. § 7 (5) Wirkungscontrollingverordnung und komplementiert den WFA-Bericht, der jährlich per 31.Mai an den Nationalrat zu übermitteln ist. Er befasst sich mit der Frage, inwieweit die für das vorangegangene Finanzjahr im Bundesvoranschlag festgelegten Wirkungsziele und Maßnahmen tatsächlich umgesetzt worden sind und ist bis längstens 31. Oktober zu übermitteln. Grundlage für diesen Bericht bilden standardisierte Meldungen der Ressorts und obersten Organe zur Umsetzung der Wirkungsziele und Maßnahmen im vorangegangenen Finanzjahr (zu übermitteln bis 31. Mai) aufgrund von Umfeldentwicklung, Untergliederung der Maßnahmen in Globalgbudgets, Erfolg bzw. Zielerreichung (Beurteilung). Damit soll sichergestellt werden, dass die Erfahrungen aus der Vergangenheit in die zukünftige Planung einfließen. Der Bericht ist über mehrere Portale zugänglich: Webportal des Öffentlichen Dienstes, www.wirkungsmonitoring.gv.at.

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