Seit der Ratifizierung der „Amsterdamer Verträge“ (1999) ist die Bemühung um die Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen des privaten und öffentlichen Lebens ein Kernauftrag für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Als politische Strategie fordert Gender Mainstreaming alle Akteurinnen und Akteure auf, Strukturen und Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass Chancengerechtigkeit für alle Geschlechter erreicht wird.
In der Praxis gibt es dazu verschiedene Instrumente. Gender Budgeting als Umsetzung dieser Strategie auf Budgetebene ist eines davon. Die konsequente Überprüfung, ob Strukturen und Maßnahmen benachteiligende Auswirkungen auf das Leben von Frauen oder Männern haben (Gender Analyse), ist eine weitere Vorgehensweise. Wesentlich jedoch ist, dass es nicht nur bei strategischen Zielvorgaben und Analysen bleibt, sondern, dass diesen Veränderungen folgen, die von allen Beteiligten getragen werden und Gleichstellung aller Geschlechter de facto er- und gelebt werden kann.
Aufbauend auf der Verankerung von Gender Budgeting in der Bundesverfassung und im Bundeshaushaltsgesetz wurde in der Steiermark im Zuge der Haushaltsreform 2014 eine konsequente Gleichstellungsorientierung verankert, und die Vorgaben zur wirkungsorientierten Verwaltungsführung dementsprechend erweitert, wobei die verpflichtende Angabe eines Gleichstellungszieles auf einem umfassenden Diversitätsverständnis aufbaut und über die Kategorie „Geschlecht“ hinausgeht. Auf dieser übergeordneten Ebene ist es in der Steiermark auch gelungen, eine verpflichtende Gender- und Diversitätsprüfung in das Legistische Handbuch aufzunehmen. Sämtliche neue Gesetzesvorhaben sind demnach daraufhin zu überprüfen, ob durch sie die bestehende Vielfalt in einer geplanten Regelung mitbedacht ist, und ob nicht ungewollt bestehende stereotype Bilder und Rollenzuschreibungen zu bestimmten Gruppen reproduziert werden.
Im konkreten Arbeitsalltag der A6 Fachabteilung Gesellschaft sind wir darum bemüht, in allen Themenbereichen, die die Fachabteilung bearbeitet – sei es Jugend, Familie, Frauen, Jugendschutz, Lebenslanges Lernen oder Gleichstellung – und den darin gesetzten Maßnahmen einen Beitrag zu mehr (Geschlechter-)Gerechtigkeit zu leisten. Dies beginnt bei der Formulierung von Strategien und Gesetzen, reicht über Vorgaben etwa für die Vergabe von Förderungen, die Gestaltung von Foldern und Informationsmaterialien bis hin zu bewusstseinsbildenden Maßnahmen. Im Sinne der eingangs erwähnten unmittelbaren Erlebbarkeit einer gender- und diversitätssensiblen Haltung kann oft auch ein achtsames Gespräch mit KooperationspartnerInnen einen Anstoß zum Umdenken bewirken und damit einen der vielen notwendigen kleinen Schritte auf dem langen Weg in Richtung einer (geschlechter-)gerechteren Gesellschaft darstellen.
Alexandra Nagl, Provincial Government of Styria, Head of Dep. A6 “Society”