Mit der Verankerung von Gender Budgeting in der Verfassung im Jahr 2009 und im Bundeshaushaltsgesetz im Jahr 2013 haben die jahrelangen konsequenten Bemühungen zur Berücksichtigung von Gender Mainstreaming in der österreichischen Verwaltung einen vorläufigen Höhepunkt erreicht.
Das Budget macht sichtbar, was in welcher Höhe vom Staat finanziert wird. Budgets bilden daher die sozialen und wirtschaftlichen Realitäten eines Staates ebenso wie die Geschlechterverhältnisse ab. Budgets einer Gender Analyse zu unterziehen bringt vielfältigen Nutzen: die Effizienz des Verwaltungshandelns steigt, die Transparenz der Verteilung staatlicher Mittel wird erhöht, Serviceleistungen und Angebote können bedarfsgerecht gestaltet und Folgekosten vermieden werden.
Mit der Verpflichtung, Gleichstellungsziele zu formulieren, Maßnahmen zur Umsetzung zu definieren und Indikatoren zur Überprüfung und Messbarkeit festzulegen, wurde ein Instrument moderner Organisationsentwicklung in den Haushaltsprozess eingeführt. Die Interministerielle Arbeitsgruppe für Gender Mainstreaming/Budgeting unter dem Vorsitz der Frauenministerin begleitet und unterstützt die Umsetzung. Die Zurverfügungstellung von Informationen und guten Beispielen auf www.imag-gendermainstreaming.at , die Vernetzung im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Gleichstellung im Gespräch“, das Sichtbarmachen von Initiativen auf Bundes-, Länder- und Gemeindeebene in einer Projektdatenbank, die Zurverfügungstellung geschlechterdifferenzierter Daten in einem jährlich veröffentlichten Gender Index und die regelmäßige Bereitstellung aktueller Informationen im Gender Mainstreaming Newsletter tragen dazu bei, die gesetzlichen Bestimmungen mit Leben zu erfüllen und die Gleichstellung von Frauen und Männern weiter zu fördern.
Dr.in Vera Jauk ist Gender Budgeting Expertin und Leiterin der Abteilung III/1 Gleichstellungspolitische Grundsatz- und Rechtsangelegenheiten im Bundeskanzleramt