Es gibt verschiedene Arten, ein Gender Budgeting zu implementieren. Sie alle haben Pro und Contra, eine „One size fits all“-Lösung gibt es nicht. Möglich sind in diesem Sinne sowohl bottom-up- als auch top-down-Modelle; sie können hoheitlicher, privatrechtlicher, politischer, demokratischer oder aber auch wissenschaftlicher Natur sein, auf formeller oder informeller Interaktion beruhen, punktuelle Maßnahmen betreffen, nationale, regionale oder lokale Haushalte, und, und, und. Ziel können wirtschaftspolitische Entscheidungen sein (Privatisierung, Liberalisierung, öffentliche Aufträge), gesetzliche Maßnahmen (z.B. Kampf gegen häusliche Gewalt) oder die Umsetzung von Soft Law bzw. (gesellschafts-)politische Ambitionen (z.B. die Umsetzung von Gender Equality Maßnahmen etc.).
Beim österreichischen Ansatz zum Gender Budgeting kann und soll auch nicht mit den darin formulierten Wirkungszielen das gesamte Budget abgedeckt werden. Das Motto ist Wirkungsorientierung. Maßnahmen werden punktuell Prioritäten gesetzt und die dahingehenden Entscheidungen bzw. Ressourcenverwendungen transparent dargestellt werden:
Sagen wir, Gemeinde/Land A diskutiert den Haushalt. Wie implementiert sie nun GB? – Indem sie analysiert, Ziele fest legt, diese konkretisiert, darauf basierend Maßnahmen festlegt, diese umsetzt und das Getane evaluiert. Ganz genau geht das wie folgt. Man kann dies je nach Betrachtungsweise in 4-5 Phasen teilen.
1. Schritt: Analyse
Bei der Analyse geht es darum, geschlechtsspezifische Fragestellungen und Ungleichheiten wahrzunehmen und zu analysieren sowie Ursachen aufzuzeigen.
Frage: Wie ist der Ist-Zustand?
Dazu sollen Daten erhoben oder aus bereits vorhandenen Unterlagen genützt werden.
Leitende Fragen dazu könnten sein:
Wofür geben wir das Geld jetzt aus (Quelle: Budgetvoranschlag und Budgetrechnungsabschluss)?
Wie viel wird dabei jeweils direkt oder indirekt für Frauen bzw. Männer ausgegeben?
Wo sind Unterschiede wahrnehmbar und warum?
Wo konkret besteht Handlungsbedarf?
2. Schritt: Festlegung der Gleichstellungsziele, Maßnahmen und Indikatoren
Im zweiten Schritt werden davon ausgehend möglichst konkrete und überprüfbare Gleichstellungsziele festgelegt, Indikatoren zur Zielerreichung entwickelt sowie Maßnahmen/Programme/Projekte geplant.
Fragen:
Wo können wir ansetzen?
Was wollen wir erreichen?
Wie erreichen wir den Soll-Zustand, welche Maßnahmen sollen gesetzt werden um langfristige Effekte zu erzielen?
Woran schließlich erkennen wir, dass der Soll-Zustand erreicht ist?
3. Schritt: Umsetzung
Im dritten Schritt erfolgt die Durchführung der Maßnahmen/Programme/Projekte.
4. Schritt: Evaluierung
Im vierten Schritt werden Ergebnisse und Fortschritte hinsichtlich der gesetzten Gleichstellungsziele betrachtet und dokumentiert. Es erfolgt eine Überprüfung des Grads der Zielerreichung anhand der in Schritt 2 festgelegten Indikatoren.
Fragen:
- Was haben die Maßnahmen bewirkt?
- Welche Ziele wurden erreicht beziehungsweise nicht erreicht?
- Was hat sich als Herausforderung ergeben?
- Was muss im nächsten Jahr berücksichtigt werden?
Weitere FAQ:
Gender Budgeting – Was ist das?
Gender Budgeting – Muss man das? Darf man das? Was sind die rechtlichen Grundlagen?
Gender Budgeting – Ist das neu? Wer hat sich das ausgedacht?
Gender Budgeting – Wer macht das schon?
Gender Budgeting – Was bedeuten all diese Termini?