Die OSZE-Mission Kosovo hat von 23.-26. Mai 2016 eine Studienreise nach Wien organisiert, an der unter anderem VertreterInnen des kosovarischen Finanzministeriums, der Gleichstellungsagentur, des Gemeindebundes, des Frauennetzwerks, und einzelner Gemeinden teilnahmen. Thema war Gender Budgeting, zu dem die öffentliche Hand gemäß kosovarischem Gleichstellungsgesetz und Erlässen des kosovarischen Finanzministeriums verpflichtet ist.
Im Rahmen dieser Studienreise fand ein reges Kennenlernen und ein Austausch angewandter Methoden und bewährter Praktiken statt. Die stellvertretende Abteilungsleiterin der Abteilung IV/1, BMBF, Mag.a Sieglinde Stockinger BA, und Mag.a Birgit Eigelsreiter MA MA gaben in einem eigenen Programmpunkt Einblicke in die Implementierung von Gender Mainstreaming und Gender Budgeting in der öffentlichen Verwaltung.
Exkurs: Rechtliche Verpflichtungen zu Gender Budgeting im Kosovo.
Die öffentliche Hand ist auf allen föderalen Ebenen durchgängig dazu verpflichtet – und dies betrifft die Haushaltsplanung, als auch die Haushaltsverteilung und die Generierung öffentlicher Budgets – die Gleichstellung von Frauen und Männern zu berücksichtigen. Hinzuweisen ist insbesondere auf Art 5 gegen Geschlechterdiskriminierung und für Gleichstellung und Art 12 und Art 23 des kosovarischen Gleichstellungsgesetzes. Demgemäß haben – um nur auf Gender Budgeting einzugehen –
– Institutionen der Republik Kosovo die Verantwortung legislative und andere Maßnahme zur Gewährleistung von Gender Budgeting zu setzen, um dem Prinzip der Gleichstellung bei der Planung, Generierung und Verteilung von Ressourcen gerecht zu werden.
– die GleichstellungsvertreterInnen, die die Implementierung dieses Gesetzes koordinieren bei der Politikplanung und -umsetzung Gender Mainstreaming und Gender Budgeting zu berücksichtigen.
– die zuständigen Gerichte Verfahren und Sanktionen auszuarbeiten.