Zur Vorbereitung der parlamentarischen Beratungen des Entwurfs zum Bundesfinanzgesetz 2017 erstellte der Budgetdienst seine Budgetanalyse 2017. Ein Kapitel ist der Gleichstellung von Frauen und Männern und dem Gender Budgeting gewidmet. Das ganze Kapitel ist hier abrufbar. Wir haben für Sie die Ergebnisse zusammengefasst:
Budgetanalyse 2017: Gleichstellung Frauen und Männer, Gender Budgeting
Der Gleichstellungsaspekt ist die einzige wirkungsorientierte Zielsetzung, die auf jeder Ebene und im gesamten Kreislauf der Wirkungsorientierung zu berücksichtigen ist. Die Wirkungsorientierung soll sich dabei als wichtiges Bindeglied zwischen Budget und Gleichstellung erweisen
Gleichstellungsziele
Im BVA-E 2017 wurden insgesamt 35 Gleichstellungsziele angeführt. Die Analyse des Budgetdienstes zeigt, dass
- Vier Untergliederungen kein Gleichstellungsziel festlegen, wobei die Entscheidung dafür durchaus begründet ist.
- Sieben Gleichstellungsziele verwaltungsintern ausgerichtet sind.
- Der überwiegende Teil der Gleichstellungsziele (rd. 80 %) auf externe, gesellschaftspolitische Wirkungen ausgerichtet ist.
- Die Wirkungsziele den gesamten breiten Bereich der Gleichstellung umfassen und insbesondere die bessere Verteilung der Erwerbsarbeit, die Verringerung des Gender Pay Gaps, die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die Geschlechtergerechtigkeit in der Bildung aber auch spezifische Einzelschwerpunkte, wie die Lebenssituation weiblicher Insassen im Straf- und Maßnahmenvollzug, Gewährleistung des gleichen Zugangs von Frauen und Männern zur Gesundheitsversorgung oder die Erhöhung des Anteils der Frauen mit Anspruch auf Eigenpension beinhalten.
Wirkungsorientierung
Verwiesen wird in der Analyse zudem auf die im Regierungsprogramm vorgesehene ressortübergreifende Wirkungscontrollingstelle, die mit der zentralen Koordinierung der Gleichstellung beauftragt ist. Zwar wird positiv angemerkt, dass im Bericht zur Evaluierung der Wirkungsorientierung 2015 die Gleichstellungsziele zusammengeführt und den Clustern Arbeitsmarkt und Bildung, Schutz vor Gewalt, Familie und Beruf, Rechte und Rechtssicherheit, Gesundheit, Sensibilisierung und Kompetenzentwicklung, Entscheidungspositionen und -prozesse bzw. Infrastruktur und Umwelt zugeordnet wurden, gleichzeitig heißt es darin, dass dies keine ex ante-Strategie mit entsprechenden Schwerpunkten und einem Zusammenwirken der verschiedenen Ressorts bei der Umsetzung dieser Querschnittsmaterie ersetzen kann.
Ebenso wird kritisch angemerkt, dass die Wirkungsorientierung zwar als Bindeglied zwischen Budget und Gleichstellung fungieren soll, Gender Budgeting als Analyse- und Steuerungsinstrument, das Mittelallokationen zu Gleichstellungszielen in Bezug bringt, im BVA-E 2017 jedoch nur in Einzelfällen verankert ist und nur wenige Wirkungsziele direkt auf die Verbindung zum Budget abzielen. Der Großteil der Gleichstellungsziele, Maßnahmen und Indikatoren bleibt ohne direkten Bezug und spricht die grundsätzliche Ungleichstellung bei beiden Geschlechtern an.
Gender Pay Gap
Zwei Untergliederungen sprechen den Gender Pay Gap als einen zentralen Indikator für die Gleichstellung an, wobei die Zielwerte jedoch unterschiedlich formuliert sind. Angemerkt wird in Bericht, dass Österreich in puncto Gender Pay Gap deutlich über dem EU 28‑Durchschnitt liegt und im europäischen Vergleich eine hohe Erwerbsbeteiligung der Frauen aufweist.
Abschließend heißt es in dem Kapitel, dass die
“Verankerung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf allen Ebenen der Wirkungsorientierung im Haushaltskreislauf […] die nötigen Voraussetzungen schaffen [kann], um die Gleichstellung weiter voranzutreiben und Gender Budgeting als wirksames Instrument einzusetzen, es müsste dazu aber von den Zielen und Maßnahmen her inhaltlich wesentlich besser koordiniert werden.”
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