Der Bericht über die Wirkungsorientierung 2021 ist da!

Mit dem Ziel, budgetäre Maßnahmen zweckmäßiger einzusetzen und deren Folgen besser steuern zu können, wurde in Österreich 2013 das Instrument der Wirkungsorientierung als integraler Bestandteil der Haushaltsführung eingeführt. Durch das Formulieren von Wirkungszielen sollen die konkreten Folgen geplanter Maßnahmen sichtbar und die strategische Ausrichtung der Bundesministerien der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Die Wirkungsorientierung erleichtert somit die Zusammenarbeit zwischen Politik, Verwaltung und Gesellschaft.

Der jährlich erscheinende Bericht der ressortübergreifenden Wirkungscontrollingstelle des Bundes (BMKÖS) gibt einen Überblick über die von den Ressorts gesetzten gesellschaftlichen Ziele, die ergriffenen Maßnahmen und die erreichten Ergebnisse. Der Bericht zur Wirkungsorientierung wird jährlich bis spätestens 31. Oktober an den Nationalrat übermittelt und im Anschluss veröffentlicht.

Ein wesentliches Element der Wirkungsorientierung ist die konsequente Berücksichtigung des Ziels der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Als Querschnittsmaterie zieht sich diese Thematik wie ein roter Faden durch alle Wirkungsbereiche und soll im Rahmen des Verwaltungshandelns umfassend berücksichtigt werden. Aufgrund ihrer wachsenden Bedeutung werden die Evaluierungsergebnisse im Bereich Berücksichtigung der tatsächlichen Geschlechtergleichstellung nun zum fünften Mal in Form eines eigenen Berichtsteils an das Parlament übermittelt.

Die Schwerpunkte wurden dabei, basierend auf den europäischen Kerngebieten im Bereich der tatsächlichen Geschlechtergleichstellung, auf folgende sieben Themencluster gesetzt:

  • Arbeitsmarkt und Bildung
  • Entscheidungspositionen und -prozesse
  • Infrastruktur und Umwelt
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Schutz vor Gewalt
  • Gesundheit
  • Sensibilisierung und Kompetenzentwicklung

Die Ergebnisse wurden in einer Gleichstellungslandkarte übersichtlich dargestellt:

Diese ist im Gesamtbericht auf Seite 670 f. sowie im Berichtsteil zur tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern auf Seite 18 f. zu finden.

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Der Bericht über die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung 2021 ist da!

Dem Staat stehen für eine Vielzahl an Aufgaben nur knappe Budgetmittel zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund müssen die vorhandenen Ressourcen optimal eingesetzt werden. Seit der Haushaltsrechtsreform 2013 wird die Bundesverwaltung über Zielvorgaben, Wirkungen und Leistungen gesteuert. Der Fokus der staatlichen Budgetpolitik rückt damit weg von der Frage „Wie viel geben wir aus?“ und hin zur Frage „Was möchten wir mit den eingesetzten Mitteln erreichen?“.

Die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung ist ein Teil der Umsetzung dieser Steuerungslogik, denn sie stellt die Ziele, Maßnahmen und Auswirkungen von Gesetzen, Verordnungen oder anderen staatlichen Vorhaben auf bestimmte Wirkungsdimensionen dar. Sie ist so früh wie möglich zu beginnen und begleitet etwa ein Gesetzesvorhaben von der Konzeption bis zur Beschlussfassung im Parlament. Innerhalb von fünf Jahren ab Inkrafttreten bzw. Wirksamwerden ist das Vorhaben intern zu evaluieren.

Diese internen Evaluierungen wurden vom Budgetdienst im Rahmen des Berichtes über die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung für das Finanzjahr 2021 zusammengefasst und analysiert.

Das Gesamtergebnis ist durchaus positiv: Von 64 Vorhaben, für welche eine interne Evaluierung zu erstellen war, schätzten die Ressorts bei 45 (70,3 %) die insgesamt erwarteten Wirkungen als „überplanmäßig“ bzw. „zur Gänze“ erreicht ein. 12 Vorhaben (18,8 %) wurden „überwiegend“ erreicht, bei 7 Vorhaben (10,9 %) war nach der internen Evaluierung der Ressorts eine „teilweise Zielerreichung gegeben. Keines der Vorhaben wurde als „nicht erreicht“ beurteilt.

Von den 64 evaluierten Vorhaben wurde bei 14 (21,9 %) die Wirkungsdimension der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern abgeschätzt und somit als wesentlich erachtet. In den meisten Evaluierungen wird von den Ressorts explizit auf die positive Wirkung eines Vorhabens auf die Gleichstellung von Frauen und Männern hingewiesen. Ein Beispiel: Durch das Vorhaben „Integrationsgesetz“ wurde eine Steigerung der weiblichen Teilnehmerinnen bei den Deutsch-Onlinekursen bzw. bei den Werte- und Orientierungskursen verzeichnet. Damit wird Frauen eine aktive Teilhabe am österreichischen Gesellschaftsleben erleichtert.

Raum für Verbesserungen bleibt dennoch. So kritisiert der Budgetdienst, dass regelmäßig die im Rahmen der Evaluierung angeführte Relevanz eines Vorhabens für eine bestimmte Wirkungsdimension nicht hinreichend beschrieben wurde bzw. nicht verständlich war. Für künftige Jahre wird somit bei den Evaluierungen darauf zu achten sein, die Auswirkungen eines bestimmten Vorhabens auf die Wirkungsdimension „Gleichstellung von Frauen und Männern“ konkreter zu beschreiben. Ebenfalls begrüßen würde der Budgetdienst eine Evaluierung von Vorhaben dahingehend, ob durch das Vorhaben spezifische negative Auswirkungen für Frauen entstehen könnten.

Der Gesamtbericht ist über das Webportal das öffentlichen Dienstes abrufbar.

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Der Bericht zur Wirkungsorientierung 2019 ist da!

Mit dem Ziel, budgetäre Maßnahmen zweckmäßiger einzusetzen und deren Folgen besser steuern zu können, wurde in Österreich 2013 das Instrument der Wirkungsorientierung als integraler Bestandteil der Haushaltsführung eingeführt. Durch das Formulieren von Wirkungszielen sollen die konkreten Folgen geplanter Maßnahmen sichtbar und die strategische Ausrichtung der Bundesministerien der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Die Wirkungsorientierung erleichtert somit die Zusammenarbeit zwischen Politik, Verwaltung und Gesellschaft.

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Budgetanalyse 2021

Der Budgetdienst erstellt laufend aktuelle Analysen und Anfragebeantwortungen für den Budgetausschuss. Die Dokumente sind auf der Homepage des Parlaments abrufbar.

Zur Vorbereitung der parlamentarischen Beratungen des Entwurfs zum Bundesfinanzgesetz 2021 erstellte der Budgetdienst seine Budgetanalyse 2021. Im Kapitel „Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern (Gender Budgeting)“ wird die Umsetzung des Gleichstellungsaspekts in der Wirkungsorientierung einer Analyse unterzogen. Eine Zusammenfassung des Kapitels finden Sie hier.

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Der Bericht zur Wirkungsorientierung 2018 ist da!

Mit dem Ziel, budgetäre Maßnahmen zweckmäßiger einzusetzen und deren Folgen besser steuern zu können, wurde in Österreich 2013 das Instrument der Wirkungsorientierung als integraler Bestandteil der Haushaltsführung eingeführt. Durch das Formulieren von Wirkungszielen sollen die konkreten Folgen geplanter Maßnahmen sichtbar und die strategische Ausrichtung der Bundesministerien der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Die Wirkungsorientierung erleichtert somit die Zusammenarbeit zwischen Politik, Verwaltung und Gesellschaft. 

Der jährlich erscheinende Bericht der ressortübergreifenden Wirkungscontrollingstelle bietet einen genauen Überblick über die internen Evaluierungen aller Ressorts und oberster Organe im Hinblick auf den aktuellen Umsetzungsstand der Wirkungsziele. Der Bericht zur Wirkungsorientierung 2018 wurde am 31. Oktober 2019 an den Nationalrat übermittelt.

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Gleichstellung ist steuerbar! Gender Budgeting im AMS

Viktoria Spielmann beleuchtet in ihrem Blogbeitrag auf dem Blog „Arbeit & Wirtschaft“ die Wichtigkeit von Gender Budgeting für die Gleichstellung am Arbeitsmarkt.

Ihr Fazit lautet, um die geschlechterbasierte Benachteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt effektiv zu bekämpfen, braucht es den gezielten Einsatz von Fördermitteln und klare Zielvorgaben in der Arbeitsmarktpolitik.

„Das arbeitsmarktpolitische Frauenprogramm trägt hierbei einen wichtigen Teil zur Gleichstellung am Arbeitsmarkt bei. Gleichzeitig braucht es jedoch auch eine Gleichverteilung des Zugangs für beide Geschlechter bei allen Fördermitteln des AMS. Ohne Gender Budgeting und klare Zielvorgaben ist davon auszugehen, dass der gleichberechtigte Zugang zu den Fördermitteln nicht oder nicht zufriedenstellend gegeben ist. Daher sollten politische EntscheidungsträgerInnen das Gender-Budgeting-Ziel unbedingt als zentrales Ziel im AMS beibehalten“, so Spielmann in ihrem Beitrag.

Der Beitrag ist hier in voller Länge abrufbar.

Gender Budgeting in der Tiroler Landesverwaltung

Beitrag von Mag.a Elisabeth Stögerer-Schwarz

“Die rechtlichen Grundlagen für Gender Budgeting sind mittlerweile sehr gute. Die spannende Herausforderung ist nach wie vor die praktische Umsetzung. In der Tiroler Landesverwaltung wurden in den letzten Jahren  einige Pilotprojekte umgesetzt, d.h. einzelne Förderschienen wurden einem intensiven Gender-Check unterzogen und daraus wurden gleichstellungsorientierte Maßnahmenempfehlungen abgeleitet. Die Umsetzung von Gender Budgeting kann nur auf Ebene der Fachabteilungen erfolgen. Dazu braucht es den Aufbau von Gender-Kompetenz und gleichstellungsorientierte Zielvorgaben – und einen langen Atem, denn Gender Budgeting ist ein Prozess und kein einmaliges, hübsches Event.”

Grundlagen Continue Reading Gender Budgeting in der Tiroler Landesverwaltung

ÖSTERREICH: Der 4. WFA-Bericht ist da!

31/05/2017: Mit diesem Stichtag wurde nun zum vierten Mal der Bericht über die wirkungsorientierte Folgenabschätzung (WFA-Bericht) an den Nationalrat übermittelt. Dabei handelt es sich um eine Zusammenfassung der Ergebnisse der internen Evaluierungen der Ressorts und sonstigen Obersten Organe von Regelungsvorhaben und sonstigen Vorhaben durch die ressortübergreifende Wirkungscontrollingstelle des Bundes im Bundeskanzleramt.

Der Bericht über die wirkungsorientierte Folgenabschätzung 2016 beinhaltet die Ergebnisse der im Vorjahr durch die haushaltsleitenden Organe evaluierten 54 Vorhaben.*

Insgesamt wurden fünf Vorhaben evaluiert, welche wesentliche Auswirkungen in der Wirkungsdimension „Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern“ aufweisen:

  • Vorhaben »Gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung 2015 (Träger »JobTransFair«, »it­works« und »Trendwerk«)« (BMASK)
  • Vorhaben »AMS Steiermark: Zentren für Ausbildungsmanagement (ZAM) – Budget 2015« (BMASK)
  • Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (Ände­rung Auszahlungsmodalitäten) (BMFJ)
  • Vorhaben »Beschaffung der Impfstoffe für das öffentliche Kinderimpfkonzept« (BMGF)
  • Vorhaben »Innovationsscheck Plus (EUR 10.000,-) 2015 und 2016« (BMWFW)

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Mehr Gleichstellung durch Steuerpolitik? Wo steht Österreich?

In einer kürzlich veröffentlichten Publikation des Finanzministeriums wird deutlich, dass sich in Österreich die Einkommen von Frauen und Männern nicht nur weiterhin stark unterscheiden, sondern dass der Einkommensunterschied sogar höher ist als in den meisten europäischen Staaten: Im Durchschnitt verdienen Arbeitnehmerinnen brutto lediglich zwei Drittel im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen. Ähnlich sieht es bei Pensionsbezieherinnen und Selbstständigen aus.

Untersucht wurde in dieser Studie weniger der Einkommensunterschied als das Ausgleichspotenzial durch einkommensabhängige Abgaben, Sozialversicherungsbeiträge und Einkommen- bzw. Lohnsteuern. Aufgrund einer sehr unterschiedlichen Umverteilungswirkung ist der erzielbare Ausgleich – so das Fazit der Studie – lediglich ein geringer:

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