ÖSTERREICH: Der 4. WFA-Bericht ist da!

31/05/2017: Mit diesem Stichtag wurde nun zum vierten Mal der Bericht über die wirkungsorientierte Folgenabschätzung (WFA-Bericht) an den Nationalrat übermittelt. Dabei handelt es sich um eine Zusammenfassung der Ergebnisse der internen Evaluierungen der Ressorts und sonstigen Obersten Organe von Regelungsvorhaben und sonstigen Vorhaben durch die ressortübergreifende Wirkungscontrollingstelle des Bundes im Bundeskanzleramt.

Der Bericht über die wirkungsorientierte Folgenabschätzung 2016 beinhaltet die Ergebnisse der im Vorjahr durch die haushaltsleitenden Organe evaluierten 54 Vorhaben.*

Insgesamt wurden fünf Vorhaben evaluiert, welche wesentliche Auswirkungen in der Wirkungsdimension „Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern“ aufweisen:

  • Vorhaben »Gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung 2015 (Träger »JobTransFair«, »it­works« und »Trendwerk«)« (BMASK)
  • Vorhaben »AMS Steiermark: Zentren für Ausbildungsmanagement (ZAM) – Budget 2015« (BMASK)
  • Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (Ände­rung Auszahlungsmodalitäten) (BMFJ)
  • Vorhaben »Beschaffung der Impfstoffe für das öffentliche Kinderimpfkonzept« (BMGF)
  • Vorhaben »Innovationsscheck Plus (EUR 10.000,-) 2015 und 2016« (BMWFW)

Von den möglichen Subdimensionen (Direkte Leistungen an natürliche oder juristische Personen oder Unternehmen, allgemeine und berufliche Bildung, Erwerbstätigkeit und/oder Einkommen von Frauen und Männern, Leistung und Verteilung unbezahlter Arbeit, Öffentliche Einnahmen, Teilhabe an Entscheidungsprozessen oder Zusammensetzung von Entscheidungsgremien, Körperliche und seelische Gesundheit, sonstige wesentliche Auswirkungen auf die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern) waren folgende drei Subdimensionen betroffen:

  • Direkte Leistungen an natürliche oder juristische Personen oder Unternehmen (Vorhaben »AMS Steiermark: Zentren für Ausbildungsmanagement (ZAM) – Budget 2015« (BMASK), Vorhaben »Beschaffung der Impfstoffe für das öffentliche Kinderimpfkonzept« (BMGF))
  • Körperliche und seelische Gesundheit (Vorhaben »Gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung 2015 (Träger »JobTransFair«, »itworks« und »Trendwerk«)« (BMASK), Vorhaben »Beschaffung der Impfstoffe für das öffentliche Kinderimpfkonzept« (BMGF))
  • Sonstige wesentliche Auswirkungen (Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (Än­derung Auszahlungsmodalitäten) (BMFJ), Vorhaben »Innovationsscheck Plus (EUR 10.000,-) 2015 und 2016« (BMWFW))

Der Gesamtbericht ist über folgende Portale abrufbar: Webportal des Öffentlichen Dienstes, www.wirkungsmonitoring.gv.at.

* Es ist darauf hinzuweisen, dass im Jahr 2015 die abgestufte Durchführungsverpflichtung für Wirkungsorientierte Folgenabschätzungen eingeführt wurde. Diese sieht unter anderem die Möglichkeit vor, dass unter bestimmten Voraussetzungen (vgl. §§ 5 Abs. 2a und 10a Abs. 1 WFA-GV)

  • von der Vollanwendung einer Wirkungsorientierten Folgenabschätzung abgesehen wer­den kann,
  • die Durchführung einer vereinfachten Wirkungsorientierten Folgenabschätzung hinrei­chend ist (vgl. § 10a ff WFA-GV),
  • die Evaluierungsverpflichtung entfallen kann (vgl. § 11a WFA-GV) und
  • Vorhaben, welchen ein einheitliches Ziel zugrunde liegt, gebündelt werden dürfen (vgl. § 5 Abs. 2a WFA-GV).

Rund 270 der 420 WFA-pflichtigen Vorhaben verlangten lediglich vereinfachte WFAs.

EXKURS:

Bericht über die wirkungsorientierte Folgenabschätzung (WFA-Bericht)

Im Rahmen der Wirkungsorientierten Folgenabschätzung (WFA) sind Vorhaben nach maximal fünf Jahren ab Inkrafttreten verwaltungsintern zu evaluieren. Die ressortübergreifende Wirkungscontrollingstelle des Bundes legt dem Nationalrat bis längstens 31. Mai einen zusammenfassenden Bericht vor. Dieser beinhaltet eine zusammenfassende Darstellung der internen Evaluierungen der haushaltsleitenden Organe, im Bedarfsfall versehen mit Kommentaren.

Wirkungscontrolling-Bericht

Neben dem Bericht zur wirkungsorientierten Folgenabschätzung übermittelt die Wirkungscontrollingstelle dem Budgetausschuss im Nationalrat jährlich im Herbst bis spätestens 31. Oktober die Ergebnisse des ressortübergreifenden Wirkungscontrollings. Dieser Bericht befasst sich mit der Frage, inwieweit die für das vorangegangene Finanzjahr im Bundesvoranschlag festgelegten Wirkungsziele und Maßnahmen tatsächlich umgesetzt worden sind.

Wirkungsdimension „Tatsächliche Gleichstellung“

Die Wirkungsdimension „Tatsächliche Gleichstellung“ ist dann durch ein Vorhaben wesentlich betroffen, wenn dieses innerhalb der jeweiligen Subdimension die quantitativen oder qualitativen Wesentlichkeitskriterien überschritten hat. Beispiel: Wesentlich betroffen wäre die Subdimension „direkte Leistungen (…)“dann, wenn Leistungen an natürliche Personen getätigt werden, welche den Wert von 400.000 Euro überschreiten und ein Geschlecht der Zielgruppe unterrepräsentiert ist. Letzteres ist dann der Fall, wenn es zu weniger als 30 % repräsentiert ist. (Vgl. § 6 Abs. 1 WFA-Grundsatz-Verordnung bzw. Bericht über die wirkungsorientierte Folgenabschätzung 2015, S. 12)

 

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