Gender Budgeting in Berlin als Konzept basiert zwar auf Artikel 10 der Verfassung, hat aber seine Entwicklungsdynamik im Wesentlichen aus der Parlamentarischen Willenserklärung gezogen, mittels einer jeweils fortgeschriebenen Auflage zum jährlichen Haushaltsgesetz klar die Gleichstellungsorientierung einzufordern. Diese unmittelbare Verbindung zum Haushaltsgesetz des Landes Berlin führt zu umfangreichen Erläuterungen wiederum unmittelbar bei den Budgetobjekten (in Berlin: Einnahme- und Ausgabetitel). Damit kann das Parlament als Gesetzgeber im Rahmen seiner Budgethoheit im Einzelfall gleichstellungsorientierte Informationen diskutieren und sie zur Grundlage seiner Entscheidungen machen. Gender Budgeting in Berlin heißt also tatsächliche und beabsichtigte gleichstellungsorientierte Wirkungen aufzuzeigen, die die politischen Akteurinnen und Akteure in die Lage versetzen, bessere Politik machen zu können. Diese zusätzliche Transparenz und die darauf aufbauenden Möglichkeiten einer gezielten Steuerung öffentlicher Mittel, insbesondere auch unter Gleichstellungsaspekten, stellen eine neue Qualität im politischen Handeln dar. Es ist daher eindeutig eine Managementaufgabe, sowohl in der Exekutive als auch in der Legislative, diese Informationen einzufordern und mit Ihnen zu steuern.
Klaus Feiler ist Staatssekretär in der Senatsverwaltung für Finanzen Berlin.