Mit dem Vertrag von Maastricht wurde – im Sinne der Kontinuität – die Verpflichtung zum gleichen Entgelt für Männer und Frauen beibehalten. Bis zum Vertrag von Maastricht bzw. von Amsterdam wurden zudem ein Protokoll zu besagtem ehem. Art 119 erlassen als auch eines zur Sozialpolitik (Prot 14) erlassen, welche schlussendlich durch die Verträge kodifiziert wurden.