Gender Budgeting in der Tiroler Landesverwaltung

Beitrag von Mag.a Elisabeth Stögerer-Schwarz

“Die rechtlichen Grundlagen für Gender Budgeting sind mittlerweile sehr gute. Die spannende Herausforderung ist nach wie vor die praktische Umsetzung. In der Tiroler Landesverwaltung wurden in den letzten Jahren  einige Pilotprojekte umgesetzt, d.h. einzelne Förderschienen wurden einem intensiven Gender-Check unterzogen und daraus wurden gleichstellungsorientierte Maßnahmenempfehlungen abgeleitet. Die Umsetzung von Gender Budgeting kann nur auf Ebene der Fachabteilungen erfolgen. Dazu braucht es den Aufbau von Gender-Kompetenz und gleichstellungsorientierte Zielvorgaben – und einen langen Atem, denn Gender Budgeting ist ein Prozess und kein einmaliges, hübsches Event.”

Grundlagen 

Mit Regierungsbeschluss vom Oktober 2001 hat die Tiroler Landesregierung die Strategie des Gender-Mainstreaming als Leitziel in der Landesverwaltung verankert. Gender Budgeting versteht sich als Teilaspekt bzw. Teilstrategie von Gender Mainstreaming.

Erlass Nr. 11: Gender Mainstreaming; Gender Budgeting – Förderrichtlinien Individualförderung

Bei der Erlassung von neuen Richtlinien bzw. Änderungen von bestehenden Richtlinien betreffend Individualförderung sind die Ziele von Gender Mainstreaming bzw. die Ansätze von Gender Budgeting umzusetzen. Dazu soll künftig bei allen neuen Richtlinien/Änderung von Richtlinien das diesem Erlass als Anlage beigeschlossene „Erhebungsblatt Individualförderung“ als Teil der Förderrichtlinien von der Landesregierung mitbeschlossen werden.

Erlass Nr. 11a: Prüfung von Förderrichtlinien im Hinblick auf Antidiskriminierung

Bei der Erstellung von Regierungsanträgen zur Beschlussfassung von Förderrichtlinien ist künftig in der Begründung zum Regierungsantrag auch die Gleichstellungs-Relevanz (= Einschätzung der zu erwartenden Auswirkungen auf Frauen und Männer) sowie der Gender Budgeting Ansatz (Einschätzung der Ressourcenverteilung auf Frauen und Männer und damit verbundene Gleichstellungsziele) darzulegen.

Allgemeine Richtlinie des Landes Tirol für Förderungen aus Landesmitteln (laut Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 15.10.2013) II.8. Die Vorgaben der Antidiskriminierung, des Gender-Mainstreaming und des Gender-Budgeting sowie die Nachhaltigkeit sind zu beachten.

Pilotprojekte:

SG Arbeitsmarktförderung: Arbeitsmarktförderungen

Durchführung von 7 Pilotprojekten in den Abteilungen Organisation und Personal, JUFF, Repräsentationswesen, Kultur, Jugendwohlfahrt, Wohnbauförderung und Landessanitätsdirektion am Beispiel  je einer Individualförderung

Berichte: Gender Budgeting Bericht 2011

Mag.a Elisabeth Stögerer-Schwarz
Leiterin des Bereichs Frauen und Gleichstellung – Land Tirol
www.tirol.gva.t/Frauen

 

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