EIGE veröffentlicht Gender Procurement-Checkliste

 

Beschafft die öffentliche Hand, so kauft sie nicht bloß ein, denn die öffentliche Auftragsvergabe dient gleichzeitig auch als Steuerungsinstrument mit einer Innen- und einer Außenwirkung. Werden bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Aspekte der Gleichstellung beachtet, handelt es sich um eine Art des Gender Budgetings. EIGE spricht diesbezüglich von Gender Procurement und hat dazu eine Checkliste veröffentlicht.

Gemäß dem Europäischen Institut für Gleichstellungsfragen sollte die Gleichstellung von Frauen und Männern bestenfalls in den Vertragsgegenstand (d.h. nicht in Eignungs- oder Zuschlagskriterien) und in die Vertragsbestimmungen einfließen. Unter anderem können folgende Fragen Berücksichtigung finden: 

  • Wurden in der Einreichung Gleichstellungsaspekte berücksichtigt?
    • B. Erarbeitung genderspezifischer Ziele (einhergehend mit neuesten Forschungsergebnissen und den Zielen der Ausschreibung); Darstellung der jeweiligen (Ausgangs-)Situation für Frauen und Männer etc.
  • Herrscht Geschlechterausgewogenheit im Projekt-Team und/oder in den Entscheidungspositionen?
  • Berücksichtigt die Einreichung nach Geschlecht aufgeschlüsselte Daten oder andere Indikatoren?
  • Welche Methoden zur Messung der geschlechterspezifischen Auswirkungen unterschiedlicher Maßnahmen schlägt das Team vor?
    • B. Anwendung nutzerInnenzentrierter und/oder partizipativer Methoden, welche die Gleichstellungs-Dimension berücksichtigen, indem sie einen adäquaten Anteil an Frauen in den Prozess einbinden und auf die Auswirkungen etwaiger Ungleichheiten Bedacht nehmen.
  • Werden weibliche VertreterInnen der Zielgruppe oder andere Stakeholder – wie Gleichstellungs-ExpertInnen oder VertreterInnen von Frauenorganisationen – eingebunden?

Nicht zuletzt wird auf den Spielraum im Verhandlungsverfahren hingewiesen.

Es ist anzumerken, dass sekundäre Vergabekriterien kontrovers in der Literatur behandelt werden und etwaige Anforderungen im Falle einer Auftragsvergabe individuell abzuklären sind. Jedenfalls sind die primärrechtlichen und vergaberechtlichen Grundprinzipien zu beachten.

Den EIGE-Artikel finden Sie hier.

 

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