Budgetanalyse 2021

Der Budgetdienst erstellt laufend aktuelle Analysen und Anfragebeantwortungen für den Budgetausschuss. Die Dokumente sind auf der Homepage des Parlaments abrufbar.

Zur Vorbereitung der parlamentarischen Beratungen des Entwurfs zum Bundesfinanzgesetz 2021 erstellte der Budgetdienst seine Budgetanalyse 2021. Im Kapitel „Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern (Gender Budgeting)“ wird die Umsetzung des Gleichstellungsaspekts in der Wirkungsorientierung einer Analyse unterzogen. Eine Zusammenfassung des Kapitels finden Sie hier.

Budgetanalyse 2021: Zur tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern (Gender Budgeting)

Zur Vorbereitung der parlamentarischen Beratungen des Entwurfs zum Bundesfinanzgesetz 2021 erstellte der Budgetdienst seine Budgetanalyse 2021. Ein Kapitel ist der Gleichstellung von Frauen und Männern und dem Gender Budgeting gewidmet. Das ganze Kapitel ist hier abrufbar. Wir haben für Sie die Ergebnisse zusammengefasst:

Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist der einzige Aspekt im Rahmen der Wirkungsorientierung, der von jeder Untergliederung zu berücksichtigen ist.

Gleichstellungsziele

Im BVA-E 2021 wurden 32 Gleichstellungsziele definiert, die primär auf externe, gesellschaftspolitische Wirkungen ausgerichtet sind. Die Wirkungsziele beziehen sich auf

  • Gleichstellung am Arbeitsmarkt und in der Wirtschaft
  • die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Gewalt und Justiz
  • Gleichstellung in den Bereichen Soziales (Gesundheit, Pensionen, Pflege und Armut)
  • Bildung und Forschung
  • Entscheidungspositionen
  • Gleichstellungsaspekte im den Bereichen Infrastruktur, Umwelt und Internationales.

Spezielle Schwerpunkte von Wirkungszielen liegen beispielsweise auf den Rahmenbedingungen für Kunstschaffende oder der Schaffung von Transparenz bei der Gleichstellung sowie Diversität.

Die Budgetanalyse zeigt, dass

  • die Gleichstellungsziele durch die COVID-19-Krise in unterschiedlichen Aspekten betroffen sind.
  • Gleichstellungsaspekte bei vielen Maßnahmen zur Krisenbewältigung oft ungenügend berücksichtigt wurden.
  • sich bei der „Verbesserung der Chancen von Frauen mit Behinderung am Arbeitsmarkt“ oder bei der Umsetzung von Gleichstellungszielen im Bereich der Kunstschaffenden, der Bildung und der verstärkten Erwerbsbeteiligung von Frauen Herausforderungen ergeben.
  • dass Frauen und Männer, abhängig von der Ausbildung, am Arbeitsmarkt von der COVID-19-Krise unterschiedlich betroffen sind.

Wirkungsorientierung

Die Wirkungsorientierung sollte als Verbindungsglied zwischen Budget und Gleichstellung dienen. Die Budgetanalyse zeigt, dass

  • Gender Budgeting, das die Mittelallokation mit der Gleichstellung in Bezug bringen soll, im BFG-E 2021 nur in Einzelfällen umgesetzt ist und nur wenige Wirkungsziele betrifft.
  • der derzeitige Ansatz, bei dem den einzelnen Maßnahmen keine Ressourcen zugeordnet werden, nicht sicherstellt, dass tatsächlich auch relevante Maßnahmen in die Wirkungsorientierung aufgenommen werden.
  • die Rechenschaftslegung für die Gleichstellungszielsetzung beeinträchtigt wird, wenn budgetär oder strategisch weniger bedeutsame Maßnahmen Eingang finden.
  • in den Budgetunterlagen und im Strategiebericht die Gleichstellungsziele nicht zusammenfassend dargestellt und in keine konkrete ressortübergreifende Strategie eingebettet sind, obwohl Gleichstellung als Querschnittsthema alle Ressorts betrifft. Dies erschwert die Definition von übergreifenden relevanten Wirkungs- und Gleichstellungszielen, weil die Ressorts jeweils nur für Teilaspekte zuständig sind.
  • die nachträgliche Clusterung der Gleichstellungsziele zwar die Informationsgrundlage verbessert, jedoch eine vorher festgelegte Strategie mit entsprechenden Schwerpunkten und ein Zusammenwirken der Ressorts bei der Umsetzung dieser Querschnittsmaterien keinesfalls ersetzen kann.

Für den Querschnittsbereich Gleichstellung hat der Budgetdienst eine Gleichstellungsziel-Landkarte BVA-E 2021 erstellt.

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