Per (sogenanntem dritten) Ministerratsbeschluss wird die Basis für die Implementierung von Gender Budgeting gelegt, indem erstmals die Berücksichtigung der Geschlechterperspektive in allen budgetpolitischen Maßnahmen festgeschrieben wird. In der Folge wurde ein eigenes Genderkapitel in die Budgetunterlagen aufgenommen. Die entsprechenden Erläuterungen der Ressorts enthalten vor allem allgemeine Beschreibungen von Programmen, aber auch Analysen von Politiken und Budgets.