Bei der 4. Weltfrauenkonferenz in Peking 1995 verabschiedeten VertreterInnen aus 189 Staaten eine Aktionsplattform als ein Programm zur Herbeiführung der Gleichstellung von Frauen und Männern, d.h. zur Sicherstellung der vollen und gleichberechtigten Mitwirkung von Frauen an den wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und politischen Entscheidungsprozessen, das explizit auf die Notwendigkeit einer geschlechterspezifischen Betrachtungsweise von Entscheidungen und deren Folgen verweist. Um die Umsetzung der Aktionsplattform zu überwachen, wurde bei den Vereinten Nationen eine “Abteilung zur Förderung der Frau” eingerichtet.