Die 2000 proklamierte Charta der Grundrechte der Europäischen Union erlangte 2009 mit In-Kraft-Treten des Vertrags von Lissabon Rechtskraft und gilt mittlerweile als europäisches Primärrecht. Sie unterstreicht ebenfalls die Pflicht zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern, insb. in Art 21 (Nichtdiskriminierung), Art 23 (Gleichheit von Männern und Frauen), Art 33 (Mutterschafts- und Elternurlaub) und Art 34 (Soziale Sicherheit).