Der Vertrag von Nizza konkretisiert 2001 in den Artikeln 3,13,137 und 141 nochmalig die Gleichberechtigung von Frauen und Männern.
Der Vertrag von Nizza konkretisiert 2001 in den Artikeln 3,13,137 und 141 nochmalig die Gleichberechtigung von Frauen und Männern.