31/05/2016: Mit diesem Stichtag wurde nun zum dritten Mal der Bericht über die wirkungsorientierte Folgenabschätzung (WFA-Bericht) an den Nationalrat übermittelt. Dabei handelt es sich um eine Zusammenfassung der Ergebnisse der internen Evaluierungen der Ressorts und sonstigen Obersten Organe von Regelungsvorhaben und sonstigen Vorhaben durch die ressortübergreifende Wirkungscontrollingstelle des Bundes im Bundeskanzleramt.
Der Bericht über die wirkungsorientierte Folgenabschätzung 2015 beinhaltet die Ergebnisse der im Vorjahr durch die haushaltsleitenden Organe evaluierten 48 Vorhaben. Insgesamt wurden dabei sechs Vorhaben evaluiert, welche wesentliche Auswirkungen in der Wirkungsdimension „Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern“ aufweisen:
- Vorhaben „AMS Wien Kontingentvertrag BBRZ 2014“ (BMASK)
- Vorhaben „Beschaffung der Impfstoffe für das öffentliche Kinderimpfkonzept“ (BMG)
- Vorhaben „Förderung der beruflichen Chancen von Frauen in der Arbeitswelt durch Beratung und Aus- und Weiterbildung“ (BMASK)
- Vorhaben „Förderung von Fachhochschul-Studiengängen“ (BMWFW)
- Vorhaben „Gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung 2014“ (BMASK)
- Vorhaben „Maßnahme Drahtwurm De-minimis Beihilfe 2014“ (BMLFUW)
Betroffen waren die Subdimensionen „Direkte Leistungen an natürliche oder juristische Personen oder Unternehmen“, „Bildung, Erwerbstätigkeit und Einkommen“, „Körperliche und seelische Gesundheit“ als auch „sonstige wesentliche Auswirkungen“. Die ebenfalls im Zusammenhang auf Gleichstellungswirkungen zu untersuchenden Subdimensionen „Leistung und Verteilung unbezahlter Arbeit“, „Öffentliche Einnahmen“ und „Teilhabe an Entscheidungsprozessen oder Zusammensetzung von Entscheidungsgremien“ blieben unbeachtet.
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