31/05/2016: Mit diesem Stichtag wurde nun zum dritten Mal der Bericht über die wirkungsorientierte Folgenabschätzung (WFA-Bericht) an den Nationalrat übermittelt. Dabei handelt es sich um eine Zusammenfassung der Ergebnisse der internen Evaluierungen der Ressorts und sonstigen Obersten Organe von Regelungsvorhaben und sonstigen Vorhaben durch die ressortübergreifende Wirkungscontrollingstelle des Bundes im Bundeskanzleramt.
Der Bericht über die wirkungsorientierte Folgenabschätzung 2015 beinhaltet die Ergebnisse der im Vorjahr durch die haushaltsleitenden Organe evaluierten 48 Vorhaben. Insgesamt wurden dabei sechs Vorhaben evaluiert, welche wesentliche Auswirkungen in der Wirkungsdimension „Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern“ aufweisen:
- Vorhaben „AMS Wien Kontingentvertrag BBRZ 2014“ (BMASK)
- Vorhaben „Beschaffung der Impfstoffe für das öffentliche Kinderimpfkonzept“ (BMG)
- Vorhaben „Förderung der beruflichen Chancen von Frauen in der Arbeitswelt durch Beratung und Aus- und Weiterbildung“ (BMASK)
- Vorhaben „Förderung von Fachhochschul-Studiengängen“ (BMWFW)
- Vorhaben „Gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung 2014“ (BMASK)
- Vorhaben „Maßnahme Drahtwurm De-minimis Beihilfe 2014“ (BMLFUW)
Betroffen waren die Subdimensionen „Direkte Leistungen an natürliche oder juristische Personen oder Unternehmen“, „Bildung, Erwerbstätigkeit und Einkommen“, „Körperliche und seelische Gesundheit“ als auch „sonstige wesentliche Auswirkungen“. Die ebenfalls im Zusammenhang auf Gleichstellungswirkungen zu untersuchenden Subdimensionen „Leistung und Verteilung unbezahlter Arbeit“, „Öffentliche Einnahmen“ und „Teilhabe an Entscheidungsprozessen oder Zusammensetzung von Entscheidungsgremien“ blieben unbeachtet.
Der Gesamtbericht ist über folgende Portale abrufbar: Webportal des Öffentlichen Dienstes, www.wirkungsmonitoring.gv.at.
EXKURS:
Bericht über die wirkungsorientierte Folgenabschätzung (WFA-Bericht)
Im Rahmen der Wirkungsorientierten Folgenabschätzung (WFA) sind Vorhaben nach maximal fünf Jahren ab Inkrafttreten verwaltungsintern zu evaluieren. Die ressortübergreifende Wirkungscontrollingstelle des Bundes legt dem Nationalrat bis längstens 31. Mai einen zusammenfassenden Bericht vor. Dieser beinhaltet eine zusammenfassende Darstellung der internen Evaluierungen der haushaltsleitenden Organe, im Bedarfsfall versehen mit Kommentaren.
Wirkungscontrolling-Bericht
Neben dem Bericht zur wirkungsorientierten Folgenabschätzung übermittelt die Wirkungscontrollingstelle dem Budgetausschuss im Nationalrat jährlich im Herbst bis spätestens 31. Oktober die Ergebnisse des ressortübergreifenden Wirkungscontrollings. Dieser Bericht befasst sich mit der Frage, inwieweit die für das vorangegangene Finanzjahr im Bundesvoranschlag festgelegten Wirkungsziele und Maßnahmen tatsächlich umgesetzt worden sind.
Wirkungsdimension „Tatsächliche Gleichstellung“
Die Wirkungsdimension „Tatsächliche Gleichstellung“ ist dann durch ein Vorhaben wesentlich betroffen, wenn dieses innerhalb der jeweiligen Subdimension die quantitativen oder qualitativen Wesentlichkeitskriterien überschritten hat. Beispiel: Wesentlich betroffen wäre die Subdimension „direkte Leistungen (…)“dann, wenn Leistungen an natürliche Personen getätigt werden, welche den Wert von 400.000 Euro überschreiten und ein Geschlecht der Zielgruppe unterrepräsentiert ist. Letzteres ist dann der Fall, wenn es zu weniger als 30 % repräsentiert ist. (Vgl. § 6 Abs. 1 WFA-Grundsatz-Verordnung bzw. Bericht über die wirkungsorientierte Folgenabschätzung 2015, S. 12)
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