VO über die Abschätzung der Auswirkungen auf die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern im Rahmen der WFA bei Regelungsvorhaben und sonstigen Vorhaben

Die  WFA-GlstV regelt die Abschätzung der Auswirkungen auf die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern im Rahmen der wirkungsorientierten Folgenabschätzung gemäß § 17 BHG 2013 und enthält methodische Vorgaben.