VO über die WFA bei Regelungsvorhaben und sonstigen Vorhaben betreffend die Auswirkungen in sozialer Hinsicht

Die WFA-SV regelt die Grundsätze der wirkungsorientierten Folgenabschätzung und der internen Evaluierung von Regelungsvorhaben und von Vorhaben von außerordentlicher finanzieller Bedeutung gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013. Es wird das grundsätzliche Vorgehen bei der Durchführung einer wirkungsorientierten Folgenabschätzung und einer vereinfachten wirkungsorientierten Folgenabschätzung festgelegt, Zudem wird festgelegt, welche konkreten Wirkungsdimensionen abzuschätzen und gemäß welchen Kriterien Auswirkungen als wesentlich zu qualifizieren sind.