Der Bericht zur Wirkungsorientierung ist da!

Dieser Bericht basiert auf§ 68 (5) BHG 2013 iVm. § 7 (5) Wirkungscontrollingverordnung und komplementiert den WFA-Bericht, der jährlich per 31.Mai an den Nationalrat zu übermitteln ist. Er befasst sich mit der Frage, inwieweit die für das vorangegangene Finanzjahr im Bundesvoranschlag festgelegten Wirkungsziele und Maßnahmen tatsächlich umgesetzt worden sind und ist bis längstens 31. Oktober zu übermitteln. Grundlage für diesen Bericht bilden standardisierte Meldungen der Ressorts und obersten Organe zur Umsetzung der Wirkungsziele und Maßnahmen im vorangegangenen Finanzjahr (zu übermitteln bis 31. Mai) aufgrund von Umfeldentwicklung, Untergliederung der Maßnahmen in Globalgbudgets, Erfolg bzw. Zielerreichung (Beurteilung). Damit soll sichergestellt werden, dass die Erfahrungen aus der Vergangenheit in die zukünftige Planung einfließen. Der Bericht ist über mehrere Portale zugänglich: Webportal des Öffentlichen Dienstes, www.wirkungsmonitoring.gv.at.

Bundesministerin Muna Duzdar hebt in ihrem Eingangs-Statement die Bedeutung guter Zusammenarbeit hervor:

„Es braucht die Einbindung aller Teile der Gesellschaft. Es braucht einen Dialog zwischen Politik, Verwaltung, Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft, der neue innovative Lösungsansätze für die zentralen gesellschaftspolitischen Fragestellungen der Gegenwart und Zukunft schafft. Um diesen Austausch zu ermöglichen, müssen wir gemeinsame Ziele definieren und deren Umsetzung transparent verfolgen. Nur dann ist ein Dialog auf Augenhöhe möglich.”

 

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