Der Budgetdienst im Parlament hat seine Budgetanalyse 2018 und 2019 veröffentlicht und darin die Umsetzung von Gender Budgeting näher beleuchtet.
Im BVA-E 2018 und 2019 sind jeweils 36 Gleichstellungsziele angeführt. 28 Wirkungsziele, also rund 78 %, sind primär auf externe, gesellschaftspolitische Wirkungen ausgerichtet, wie es die gesetzlichen Grundlagen vorsehen. Sie decken das gesamte breite Spektrum der Gleichstellung ab, wie insbesondere die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die bessere Verteilung der Erwerbsarbeit, die Sensibilisierung für das Thema Gleichstellung, den Wiedereinstieg von Frauen und die Erhöhung des Frauenanteils im Bereich Forschung, Innovation und Technologie. 8 Wirkungsziele sind verwaltungsintern ausgerichtet – dies ist nur möglich wenn eine Ausrichtung an einer externen, gesellschaftspolitischen Wirkung aus dem Aufgabenspektrum der Untergliederung heraus nicht möglich ist. Hievon betroffen sind z.B. die beiden obersten Gerichtshöfe (VfGH, VwGH) mit der Erhöhung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie mittels Telearbeit, die Positionierung als attraktiver Dienstgeber des BMLV und die Erhöhung des Frauenanteils in staatsnahen Betrieben.
Auch die Indikatoren im Genderbereich sprechen unterschiedliche Aspekte der Gleichstellung an. So werden in der UG 16-Öffentliche Abgaben zwei Indikatoren zum Thema Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern angegeben, die unter anderem die Erreichung des Wirkungsziels der „Unterstützung der gleichmäßigen Verteilung der Erwerbsarbeit wie auch der unbezahlten Arbeit zwischen Frauen und Männern durch das Abgabensystem“ messen sollen. In der UG 20-Arbeit soll die Beschäftigungsquote der Frauen die Erreichung des Wirkungsziels der „verstärkten Beteiligung der Frauen und Wiedereinsteigerinnen am Erwerbsleben“ messen.
Ein direkter Bezug des Budgets zur Gleichstellung wird nur in wenigen Wirkungszielen umgesetzt, wie beispielsweise in der UG 16-Öffentliche Abgaben mit der gleichmäßigeren Verteilung der Erwerbsarbeit, der UG 22-Pensionsversicherung mit der Erhöhung des Anteils der Frauen mit Anspruch auf Eigenpension oder der UG 32-Kunst und Kultur mit der Erhöhung des Frauenanteils im Kunstbereich mittels Einzelpersonenförderungen.Wie bereits in seiner letzten Analyse weist der Budgetdienst neuerlich darauf hin, dass in den Budgetunterlagen und im Strategiebericht die Gleichstellungsziele nicht zusammenfassend dargestellt und in keine konkrete ressortübergreifende Strategie eingebettet sind, obwohl Gleichstellung als Querschnittsthema alle Ressorts betrifft. Daran vermag auch die Clusterung der Gleichstellungsziele in einem spezifischen Evaluierungsbericht durch die ressortübergreifende Wirkungscontrollingstelle nichts zu ändern.
Weiterführende Informationen:
Für den Querschnittsbereich Gleichstellung hat der Budgetdienst eine Gleichstellungsziel-Landkarte 2018 und 2019 erstellt: https://www.parlament.gv.at/ZUSD/BUDGET/2018/BD_-_Gleichstellungsziel-Landkarte_BVA-E_2018_u._2019.pdf
Die Dokumente sind auf der Homepage des Parlaments sowie auf der Website der IMAG GMB abrufbar.
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