Schweden erstellt Leitfaden zu Gender Procurement

Die schwedische Vereinigung lokaler Behörden und Regionen SALAR hat einen Leitfaden zu Gender Procurement veröffentlicht. Dieser beinhaltet sowohl Informationen zu den Möglichkeiten betreffend die Einbindung von Gleichstellungskriterien in die Vergabe öffentlicher Aufträge als auch praktische Beispiele. Während der Begriff Gender Procurement oft eingeschränkt verwendet wird, bedient sich SALAR eines weiten Konzepts: Es gehe beim Gender Procurement zum einen darum, dass alle unabhängig von deren Geschlecht gleichermaßen Leistungen in derselben Leistungsqualität zur Verfügung gestellt bekommen,  und zum anderen darum, die allgemeine Qualität und Effizienz zu verbessern. 

Mit seinem Leitfaden lotet die Vereinigung sämtliche vergaberechtliche Möglichkeiten für Gleichstellungsförderung und Gleichstellungskriterien (gemäß schwedischem Vergaberecht, das jedoch im Einklang mit dem Unionsrecht steht) aus und betont darüber hinaus, dass etwaige Auswirkungen von Leistungen auf Frauen und Männer im Vorfeld bzw. im Rahmen der Leistungskonzeption zu beachten sind (=Gender Mainstreaming). In diesem Sinne hebt der Leitfaden auch die ex ante-Arbeit – insbesondere die Rolle von Planung und Machbarkeitsstudien – hervor. Insbesondere gilt es  gemäß Leitfaden im Rahmen eines Gender Procurements folgende Fragen zu klären:

  • Sind in Bezug auf die jeweilige Leistung Gleichstellungsaspekte auszumachen?
  • Betrifft die Leistung (z.B. Daseinsvorsorge-Leistungen, öffentliche Leistungen) Frauen und Männer, Mädchen und Burschen?
  • Hat die jeweilige Leistung konkrete Auswirkungen, die eine gleichstellungsspezifische Analyse notwendig machen?
  • Werden oder wurden, sofern statistische Daten in Bezug auf die auszuschreibende Leistung Berücksichtigung finden/fanden, diese nach Geschlecht aufgeschlüsselt bewertet?
  • Welche Auswirkungen hat die jeweilige Leistung auf Frauen und Männer, Mädchen und Burschen?
  • Gibt es eine Verbindung zwischen dieser Leistung und den Gleichstellungszielen der jeweiligen Behörde?
  • Gibt es Evaluierungskriterien oder Folgemaßnahmen?

Etwaige Gleichstellungskriterien sollten dabei in Verbindung mit zu definierenden, messbaren Kriterien oder Indikatoren stehen, um das jeweilige Beschaffungsvorhaben auch aus Gleichstellungssicht evaluieren zu können. In diesem Sinne wird auch auf die Wichtigkeit einer Monitoring-Strategie hingewiesen (z.B. Vertragsbestimmungen werden im Vergabeverfahren selbst nicht kontrolliert).

Nicht zuletzt ist es wichtig und gilt es darauf hinzuweisen, dass Gleichstellungskriterien, die ihrer Natur zufolge zumeist sekundäre Vergabekriterien darstellen, im Einklang mit den vergaberechtlichen Grundprinzipien stehen. Dies erfordert unter anderem Sachlichkeit und Verhältnismäßigkeit. Demgemäß ist zu beurteilen, ob die Kriterien

  • ziel- und zweckdienlich sind
  • verhältnismäßig und nicht-diskriminierend sind
  • messbar, vergleichbar und evaluierbar sind
  • in Verbindung mit dem Auftragsgegenstand stehen
  • kontrollierbar und weiter-entwickelbar sind
  • klar formuliert sind und BieterInnengleichstellung (national und international) gewährleistet ist
  • mit anderen Anforderungen oder technischen Spezifikationen kompatibel sind.

Nebst SALAR hat auch EIGE eine Gender Procurement Checkliste veröffentlicht. Nähere Informationen dazu finden Sie in unserem Blogbeitrag.

 

 

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