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Gender Budgeting

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ARR (2014)

22. August 201414. Juni 2016
Mit 2014 traten neue allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln in Kraft. Die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern ist nunmehr gemäß § 11 Abs 2 bei der Gewährung, Durchführung und Evaluierung von Förderungen zu berücksichtigen.
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GB als verfassungsrechtliche Pflicht
VO über die WFA bei Regelungsvorhaben und sonstigen Vorhaben betreffend die Auswirkungen in sozialer Hinsicht

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NEU: EIGE Gender Procurement Checkliste veröffentlicht

Gender Procurement bedeutet die Beachtung von Gleichstellungskriterien in der öffentlichen Auftragsvergabe. Angesichts der bevorstehenden Totalrevision des Bundesvergabegesetzes ist die von EIGE veröffentlichte Gender Procurement-Checkliste relevanter denn je. Lesen Sie mehr dazu hier.

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