Diese Verordnung regelt die Grundsätze der wirkungsorientierten Folgenabschätzung und der internen Evaluierung von Regelungsvorhaben und von Vorhaben von außerordentlicher finanzieller Bedeutung gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013. Diese Verordnung legt das grundsätzliche Vorgehen bei der Durchführung einer wirkungsorientierten Folgenabschätzung und einer vereinfachten wirkungsorientierten Folgenabschätzung fest, zudem, welche konkreten Wirkungsdimensionen abzuschätzen und gemäß welchen Kriterien Auswirkungen als wesentlich zu qualifizieren sind.
Weitere Verordnungen:
VO über die Abschätzung der gesamtwirtschaftlichen Aspekte wirtschaftspolitischer Auswirkungen im Rahmen der WFA bei Regelungsvorhaben und sonstigen Vorhaben (WFA-GWV)
VO über die Abschätzung der Auswirkungen auf junge Menschen im Rahmen der WFA bei Regelungsvorhaben und sonstigen Vorhaben (WFA-KJV)
VO über die Abschätzung der Auswirkungen auf die Umwelt im Rahmen der WFA bei Regelungsvorhaben und sonstigen Vorhaben (WFA-UV)
VO über die Abschätzung der wirtschaftspolitischen Auswirkungen auf Unternehmen im Rahmen der WFA bei Regelungsvorhaben und sonstigen Vorhaben (WFA-UntV)
VO über die Abschätzung der finanziellen Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte im Rahmen der WFAg bei Regelungsvorhaben und sonstigen Vorhaben (VWFA-FinAV)
VO über die Abschätzung der konsumentenschutzpolitischen Auswirkungen im Rahmen der WFA bei Regelungsvorhaben und sonstigen Vorhaben (WFA-KV)
VO zur Abschätzung der Verwaltungskosten für Bürgerinnen und Bürger und für Unternehmen im Rahmen der WFA bei Regelungsvorhaben und sonstigen Vorhaben (WFA-VKV)
VO über Grundsätze der WFA bei Regelungsvorhaben und sonstigen Vorhaben (WFA-GV)