Mit dem Ziel, budgetäre Maßnahmen zweckmäßiger einzusetzen und deren Folgen besser steuern zu können, wurde in Österreich 2013 das Instrument der Wirkungsorientierung als integraler Bestandteil der Haushaltsführung eingeführt. Durch das Formulieren von Wirkungszielen sollen die konkreten Folgen geplanter Maßnahmen sichtbar und die strategische Ausrichtung der Bundesministerien der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Die Wirkungsorientierung erleichtert somit die Zusammenarbeit zwischen Politik, Verwaltung und Gesellschaft.
Der jährlich erscheinende Bericht der ressortübergreifenden Wirkungscontrollingstelle des Bundes (BMKÖS) bietet einen genauen Überblick über die internen Evaluierungen aller Ressorts und oberster Organe im Hinblick auf den aktuellen Umsetzungsstand der Wirkungsziele. Der Bericht zur Wirkungsorientierung wird jährlich bis spätestens 31. Oktober an den Nationalrat übermittelt und im Anschluss veröffentlicht.
Ein wesentliches Element der Wirkungsorientierung ist die konsequente Berücksichtigung des Ziels der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Als Querschnittsmaterie zieht sich diese Thematik wie ein roter Faden durch alle Wirkungsbereiche und soll im Rahmen des Verwaltungshandelns umfassend berücksichtigt werden. Aufgrund ihrer wachsenden Bedeutung werden die Evaluierungsergebnisse im Bereich Berücksichtigung der tatsächlichen Geschlechtergleichstellung nun zum sechsten Mal in Form eines eigenen Berichtsteils an das Parlament übermittelt.
Die Schwerpunkte wurden dabei, basierend auf den europäischen Kerngebieten im Bereich der tatsächlichen Geschlechtergleichstellung, auf folgende sieben Themencluster gesetzt:
- Arbeitsmarkt und Bildung
- Entscheidungspositionen und -prozesse
- Infrastruktur und Umwelt
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Schutz vor Gewalt
- Gesundheit
- Sensibilisierung und Kompetenzentwicklung
Die Ergebnisse wurden in einer Gleichstellungslandkarte übersichtlich dargestellt:
Diese Gleichstellungslandkarte befindet sich im Gesamtbericht auf Seite 710 f. sowie im Berichtsteil zur tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern auf Seite 20 f.
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