Frauen- und Gleichstellungsförderung in der öffentlichen Auftragsvergabe

Kauft die öffentliche Hand Leistungen ein oder lagert sie diese an Dritte aus, so findet das Vergaberecht Anwendung, welches der Gewährleistung eines effektiven und transparenten Wettbewerbs in der öffentlichen Beschaffung dient. Als Instrument, mit welchem die Verwendung öffentlicher Ausgaben überwacht wird, ist es auch Teil von Gender Budgeting. Ein maßgeblicher sogar: Der Anteil öffentlicher Aufträge am österreichischen bzw. europäischen BIP beträgt beinahe 20%. Damit haben öffentliche Aufträge eine grundlegende gesellschaftliche Gestaltungswirkung und steckt im Vergaberecht viel mehr als es auf den ersten Blick scheinen mag. Es handelt sich um ein Instrument zur Schaffung von intelligentem, nachhaltigem und integrativem Wachstum – kurzum zur Gestaltung einer sozialen Marktwirtschaft.

Die Frauen- und Gleichstellungsförderung ist ein mit dem Wettbewerbsrecht im Einklang stehendes anerkanntes Ziel, welchem sich die öffentliche Hand annehmen muss, um dieser Verantwortung gerecht zu werden. Dies bestätigt auch § 19 Abs. 6 BVergG 2006, welcher die Möglichkeit einräumt, in der Beschaffung auf die Beschäftigung von Frauen Bedacht zu nehmen. Deshalb haben sich einige Bundesministerien zur Berücksichtigung der Frauen- und Gleichstellungsförderung in der Direktvergabe verpflichtet. In diesem Sinne wurde angeordnet, dass sich AuftragnehmerInnen bei öffentlichen Aufträgen mit einem Auftragswert von maximal EUR 100.000 und einer Leistungsfrist von mind. 6 Monaten zu innerbetrieblichen gleichstellungsfördernden Maßnahmen verpflichten. Sie können dabei aus einem Maßnahmenkatalog aus den Kategorien „Einstellung und Aufstieg“, „Qualifizierung“ „Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben“ und „strukturelle Maßnahmen“ wählen. Die Einhaltung wird erstmalig nach Ablauf der halben Leistungsfrist geprüft.

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Unser Gender Budgeting Blog im Fokus in Brüssel

Dass Österreichs Gender Budgeting Modell als internationales Best Practice Example gilt, ist spätestens seit 2014 klar, wo der österreichische Weg im Rahmen des Mutual Learning Seminars zu Gender Impact Assessments der High Level Group Gender Mainstreaming (HLG GM) als Vorzeigemodell präsentiert wurde (siehe auch den Bericht auf http://www.imag-gmb.at).

Mit unserem Gender Budgeting Blog haben wir umgesetzt, was wir aus dem Seminar mitgenommen haben. Denn: Mutual Learning ist nicht nur das Lernen von anderen (AkteurInnen und Best Practices), sondern auch das Lernen mit anderen und die Weiterentwicklung der eigenen Methoden. Und dieser Ansatz gilt neuerlich als Best Practice.

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Der Bericht zur Wirkungsorientierung ist da!

Dieser Bericht basiert auf§ 68 (5) BHG 2013 iVm. § 7 (5) Wirkungscontrollingverordnung und komplementiert den WFA-Bericht, der jährlich per 31.Mai an den Nationalrat zu übermitteln ist. Er befasst sich mit der Frage, inwieweit die für das vorangegangene Finanzjahr im Bundesvoranschlag festgelegten Wirkungsziele und Maßnahmen tatsächlich umgesetzt worden sind und ist bis längstens 31. Oktober zu übermitteln. Grundlage für diesen Bericht bilden standardisierte Meldungen der Ressorts und obersten Organe zur Umsetzung der Wirkungsziele und Maßnahmen im vorangegangenen Finanzjahr (zu übermitteln bis 31. Mai) aufgrund von Umfeldentwicklung, Untergliederung der Maßnahmen in Globalgbudgets, Erfolg bzw. Zielerreichung (Beurteilung). Damit soll sichergestellt werden, dass die Erfahrungen aus der Vergangenheit in die zukünftige Planung einfließen. Der Bericht ist über mehrere Portale zugänglich: Webportal des Öffentlichen Dienstes, www.wirkungsmonitoring.gv.at.

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Budgetanalyse 2017: Zur Gleichstellung von Frauen und Männern

 

Zur Vorbereitung der parlamentarischen Beratungen des Entwurfs zum Bundesfinanzgesetz 2017 erstellte der Budgetdienst seine Budgetanalyse 2017. Ein Kapitel ist der Gleichstellung von Frauen und Männern und dem Gender Budgeting gewidmet. Das ganze Kapitel ist hier abrufbar. Wir haben für Sie die Ergebnisse zusammengefasst:

Budgetanalyse 2017: Gleichstellung Frauen und Männer, Gender Budgeting

Der Gleichstellungsaspekt ist die einzige wirkungsorientierte Zielsetzung, die auf jeder Ebene und im gesamten Kreislauf der Wirkungsorientierung zu berücksichtigen ist. Die Wirkungsorientierung soll sich dabei als wichtiges Bindeglied zwischen Budget und Gleichstellung erweisen

Gleichstellungsziele

Im BVA-E 2017 wurden insgesamt 35 Gleichstellungsziele angeführt. Die Analyse des Budgetdienstes zeigt, dass

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Der Bericht über die wirkungsorientierte Folgenabschätzung (WFA) 2015 ist da!

 

Beitragsbild WFA-Bericht ist da

31/05/2016: Mit diesem Stichtag wurde nun zum dritten Mal der Bericht über die wirkungsorientierte Folgenabschätzung (WFA-Bericht) an den Nationalrat übermittelt. Dabei handelt es sich um eine Zusammenfassung der Ergebnisse der internen Evaluierungen der Ressorts und sonstigen Obersten Organe von Regelungsvorhaben und sonstigen Vorhaben durch die ressortübergreifende Wirkungscontrollingstelle des Bundes im Bundeskanzleramt.

Der Bericht über die wirkungsorientierte Folgenabschätzung 2015 beinhaltet die Ergebnisse der im Vorjahr durch die haushaltsleitenden Organe evaluierten 48 Vorhaben. Insgesamt wurden dabei sechs Vorhaben evaluiert, welche wesentliche Auswirkungen in der Wirkungsdimension „Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern“ aufweisen:

  • Vorhaben „AMS Wien Kontingentvertrag BBRZ 2014“ (BMASK)
  • Vorhaben „Beschaffung der Impfstoffe für das öffentliche Kinderimpfkonzept“ (BMG)
  • Vorhaben „Förderung der beruflichen Chancen von Frauen in der Arbeitswelt durch Beratung und Aus- und Weiterbildung“ (BMASK)
  • Vorhaben „Förderung von Fachhochschul-Studiengängen“ (BMWFW)
  • Vorhaben „Gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung 2014“ (BMASK)
  • Vorhaben „Maßnahme Drahtwurm De-minimis Beihilfe 2014“ (BMLFUW)

Betroffen waren die Subdimensionen „Direkte Leistungen an natürliche oder juristische Personen oder Unternehmen“, „Bildung, Erwerbstätigkeit und Einkommen“, „Körperliche und seelische Gesundheit“ als auch „sonstige wesentliche Auswirkungen“. Die ebenfalls im Zusammenhang auf Gleichstellungswirkungen zu untersuchenden Subdimensionen „Leistung und Verteilung unbezahlter Arbeit“, „Öffentliche Einnahmen“ und „Teilhabe an Entscheidungsprozessen oder Zusammensetzung von Entscheidungsgremien“ blieben unbeachtet.

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