Österreich auch international als Gender Budgeting Vorzeigemodell anerkannt!

In dem Artikel des Economist vom 23. Februar 2017 mit dem Titel “Making women count – Why governments should introduce gender budgeting” nennt die britische Wochenzeitschrift eine Vielzahl von Gründen , warum Staaten Gender Budgeting einführen sollten. Nicht nur mache Gleichstellung „Sinn“, Regierungen sollten sie messen und mittels ihrer Haushaltspolitik auch tatsächlich „fördern“. Denn: „the way to a government’s heart is through its pocket”.

Die im Kampf für Gleichheit zwischen Männern und Frauen gesetzten Initiativen und Maßnahmen seien zwar wichtig – so der Artikel – es brauche jedoch Quantifizierung und Messung, damit Worten auch Taten folgen. Und Taten heißt in diesem Fall Geld; Geld, das in die eine oder in die andere Richtung fließen kann. Es für Dinge auszugeben, die sowohl für Frauen als auch für Männer Sinn machen, sei das Herzstück einer geschlechtergerechten und egalitären Gesellschaft. Nur Zahlen zeigen am Ende des Tages, ob wir zu unseren Zielen stehen.

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Bundesvergabegesetz neu: Begutachtungsentwurf für Bundesvergabegesetz 2017 ist da!

Öffentliche Aufträge machen beinahe ein Fünftel unseres Bruttoinlandsprodukts (BIP) aus. Mit der Vergabe öffentlicher Aufträge hat die öffentliche Hand eine Vorbildrolle und grundlegende gesellschaftliche Gestaltungsfunktion inne. Vergibt sie Aufträge, so nutzt sie Gelder aus dem öffentlichen Haushalt. Darum greifen auch hier die verfassungsrechtlichen Staatszielbestimmungen (Artikel 7 Abs. 2 B-VG und Artikel 13 Abs. 3 B-VG) zu Gender Budgeting. Dieser handlungspolitische Auftrag wurde 2013 mit dem Ziel der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern im Rahmen der wirkungsorientierten Haushaltsführung bekräftigt. Bei der Vergabe von Aufträgen besteht gemäß § 19 Abs. 6 BVergG 2006 (künftig § 20 Abs 6 BVergG 2017) die Möglichkeit, auf die Beschäftigung von Frauen Bedacht zu nehmen.

Am 8. Februar startete die Begutachtungsfrist für den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem ein Bundesvergabegesetz 2017 erlassen und das Bundesvergabegesetz 2017 sowie das Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012 geändert werden. Grund für den Entwurf ist das am 28. März 2014 publizierte Vergaberichtlinienlegislativpaket (Richtlinie 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU) der Europäischen Union, mit dem das gemeinschaftliche Vergaberecht auf eine neue rechtliche Basis gestellt und erstmalig eine Konzessionsrichtlinie erlassen wurde. Der Entwurf stellt Österreichs Umsetzung der Richtlinien dar, die – mit einigen Ausnahmen – bis 18. April 2016 erfolgen hätte müssen, denn bislang ist lediglich ein erster Schritt im Rahmen der „kleinen Novelle 2015“ des Bundesvergabegesetzes erfolgt.

Im Zentrum der Richtlinienumsetzung stehen Modernisierung und Adaptierung des rechtlichen Rahmens, insb. durch:

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Frauen- und Gleichstellungsförderung in der öffentlichen Auftragsvergabe

Kauft die öffentliche Hand Leistungen ein oder lagert sie diese an Dritte aus, so findet das Vergaberecht Anwendung, welches der Gewährleistung eines effektiven und transparenten Wettbewerbs in der öffentlichen Beschaffung dient. Als Instrument, mit welchem die Verwendung öffentlicher Ausgaben überwacht wird, ist es auch Teil von Gender Budgeting. Ein maßgeblicher sogar: Der Anteil öffentlicher Aufträge am österreichischen bzw. europäischen BIP beträgt beinahe 20%. Damit haben öffentliche Aufträge eine grundlegende gesellschaftliche Gestaltungswirkung und steckt im Vergaberecht viel mehr als es auf den ersten Blick scheinen mag. Es handelt sich um ein Instrument zur Schaffung von intelligentem, nachhaltigem und integrativem Wachstum – kurzum zur Gestaltung einer sozialen Marktwirtschaft.

Die Frauen- und Gleichstellungsförderung ist ein mit dem Wettbewerbsrecht im Einklang stehendes anerkanntes Ziel, welchem sich die öffentliche Hand annehmen muss, um dieser Verantwortung gerecht zu werden. Dies bestätigt auch § 19 Abs. 6 BVergG 2006, welcher die Möglichkeit einräumt, in der Beschaffung auf die Beschäftigung von Frauen Bedacht zu nehmen. Deshalb haben sich einige Bundesministerien zur Berücksichtigung der Frauen- und Gleichstellungsförderung in der Direktvergabe verpflichtet. In diesem Sinne wurde angeordnet, dass sich AuftragnehmerInnen bei öffentlichen Aufträgen mit einem Auftragswert von maximal EUR 100.000 und einer Leistungsfrist von mind. 6 Monaten zu innerbetrieblichen gleichstellungsfördernden Maßnahmen verpflichten. Sie können dabei aus einem Maßnahmenkatalog aus den Kategorien „Einstellung und Aufstieg“, „Qualifizierung“ „Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben“ und „strukturelle Maßnahmen“ wählen. Die Einhaltung wird erstmalig nach Ablauf der halben Leistungsfrist geprüft.

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Unser Gender Budgeting Blog im Fokus in Brüssel

Dass Österreichs Gender Budgeting Modell als internationales Best Practice Example gilt, ist spätestens seit 2014 klar, wo der österreichische Weg im Rahmen des Mutual Learning Seminars zu Gender Impact Assessments der High Level Group Gender Mainstreaming (HLG GM) als Vorzeigemodell präsentiert wurde (siehe auch den Bericht auf http://www.imag-gmb.at).

Mit unserem Gender Budgeting Blog haben wir umgesetzt, was wir aus dem Seminar mitgenommen haben. Denn: Mutual Learning ist nicht nur das Lernen von anderen (AkteurInnen und Best Practices), sondern auch das Lernen mit anderen und die Weiterentwicklung der eigenen Methoden. Und dieser Ansatz gilt neuerlich als Best Practice.

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Der Bericht zur Wirkungsorientierung ist da!

Dieser Bericht basiert auf§ 68 (5) BHG 2013 iVm. § 7 (5) Wirkungscontrollingverordnung und komplementiert den WFA-Bericht, der jährlich per 31.Mai an den Nationalrat zu übermitteln ist. Er befasst sich mit der Frage, inwieweit die für das vorangegangene Finanzjahr im Bundesvoranschlag festgelegten Wirkungsziele und Maßnahmen tatsächlich umgesetzt worden sind und ist bis längstens 31. Oktober zu übermitteln. Grundlage für diesen Bericht bilden standardisierte Meldungen der Ressorts und obersten Organe zur Umsetzung der Wirkungsziele und Maßnahmen im vorangegangenen Finanzjahr (zu übermitteln bis 31. Mai) aufgrund von Umfeldentwicklung, Untergliederung der Maßnahmen in Globalgbudgets, Erfolg bzw. Zielerreichung (Beurteilung). Damit soll sichergestellt werden, dass die Erfahrungen aus der Vergangenheit in die zukünftige Planung einfließen. Der Bericht ist über mehrere Portale zugänglich: Webportal des Öffentlichen Dienstes, www.wirkungsmonitoring.gv.at.

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Budgetanalyse 2017: Zur Gleichstellung von Frauen und Männern

 

Zur Vorbereitung der parlamentarischen Beratungen des Entwurfs zum Bundesfinanzgesetz 2017 erstellte der Budgetdienst seine Budgetanalyse 2017. Ein Kapitel ist der Gleichstellung von Frauen und Männern und dem Gender Budgeting gewidmet. Das ganze Kapitel ist hier abrufbar. Wir haben für Sie die Ergebnisse zusammengefasst:

Budgetanalyse 2017: Gleichstellung Frauen und Männer, Gender Budgeting

Der Gleichstellungsaspekt ist die einzige wirkungsorientierte Zielsetzung, die auf jeder Ebene und im gesamten Kreislauf der Wirkungsorientierung zu berücksichtigen ist. Die Wirkungsorientierung soll sich dabei als wichtiges Bindeglied zwischen Budget und Gleichstellung erweisen

Gleichstellungsziele

Im BVA-E 2017 wurden insgesamt 35 Gleichstellungsziele angeführt. Die Analyse des Budgetdienstes zeigt, dass

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Kurs halten – über die Chancen und Grenzen von Gender Budgeting in einer schwierigen Zeit

Eröffnungsrede von Ulrike Hauffe, zur 2. Münchener Frauenkonferenz, 06.10.2016
Haushalt fairteilen – Gleichstellungsorientierte Steuerung öffentlicher Finanzen

Die vollständige Version des Artikels finden Sie hier.

21 Jahre ist es her, dass in Peking bei der Weltfrauenkonferenz Gender Mainstreaming beschlossen worden ist – und damit auch Gender Budgeting als haushalterische Lesart von Gender Mainstreaming.
Nun ist es aber auch mal gut! Die so denken – davon gibt es einige.
– Nun ist es aber auch mal gut, weil ihr uns genug gequält habt!
– Nun ist es aber auch mal gut, weil wir Gleichstellung doch längst haben!

Paradox bis zur Karikatur – so würde ich das Rollenbild von Frauen in unserem Land bezeichnen. DAS eine Rollenbild gibt es nicht, schon klar. Aber es gibt einen medialen Mainstream, der ein bestimmtes Bild von Frauen – und von Männern – vermittelt. Dieses Bild setzt Maßstäbe und prägt damit das Leben der allermeisten, ob wir wollen oder nicht. Wir verhalten uns irgendwie dazu mit unserer Weise zu sein, zu arbeiten, auszusehen.

Wandel erwünscht – Strukturen beharren
Studien ergeben, dass sich insbesondere junge Frauen und Männer neue Rollenbilder wünschen, die mit den Traditionen brechen, die echte Partnerschaft und ein Miteinander auf Augenhöhe möglich machen. Gleiche Anteile bei Arbeit, Familie, Geld und Zeit werden ersehnt – die Strukturen aber halten hier nicht mit, sie sind zäh. Die Entgeltlücke, der hohe Frauenanteil in prekärer Beschäftigung und in schlecht bezahlten Berufen, die gläserne Decke, vermehrte Überstunden junger Väter sind hier die Symptome. Klötze am Bein der Gleichstellung sind:

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BELGIEN: Ein Blick über den Tellerrand – Internationale Perspektiven

Interview with Dr. Saskia Ravesloot, BTC, Belgian Development Agency, Brussels

Your activities and experiences with Gender Budgeting and G(R)B model

 

What made you get active in Gender Budgeting? Whatyou’re your present activities?

 

In October 2001, I was a researcher at the Centre for Women’s Studies of the Antwerp University. While working on a gender mainstreaming project for the Belgian Government, I participated in one of the first large-scale High Level International Conferences on Gender Budgeting Initiatives (Strengthening Economic and Financial Governance), which was organised in Brussels. This inspiring conference gave me the opportunity to get acquainted with concepts and tools of gender budgeting, to meet key authors like Diana Elson, Guy Hewitt and Rhonda Sharp and to learn from experiences in the field as for example, in Tanzania and Uganda. In this regard UNIFEM/Karen Judd’s paper on Gender Budgeting Initiatives shall be recommended for further reading.

From then on, I have seen gender budgeting as the key for success when the aim was to integrate gender in whatever strategy, policy or process.

As a member of the OECD/DAC Gendernet I am currently contributing to the reflections on minimum standards for the Gender Marker. The final output of this informal working group on the DAC gender equality policy marker aims at developing new guidelines for improving the application of the Gender Marker in a more coherent manner among OECD/DAC member states.

Could you please summarise your experiences with Gender Budgeting…

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Gender Budgeting in der Arbeit des Europäischen Parlaments und im EU-Haushalt – Gelebte Praxis oder Graue Theorie?

Europa läßt sich nicht mit einem Schlage herstellen
und auch nicht durch eine einfache Zusammenfassung:
Es wird durch konkrete Tatsachen entstehen,
die zunächst eine Solidarität der Taten schaffen.

Robert Schuman

 

 

Sie wollen es ganz genau wissen? Die Langversion des Artikels, inklusive Quellenangaben finden Sie hier

Die Europäische Union wurde als Wirtschafts- und Friedensgemeinschaft gegründet. Darüber hinaus hat sie sich zu einer ideenstiftenden Wertegemeinschaft entwickelt, deren unverzichtbarer – und mittlerweile primärrechtlich verankerter Bestandteil – die Gleichstellung von Frauen und Männern ist. Mit ihren Maßnahmen und Politiken erfüllt sie eine Vorbildfunktion ihren Mitgliedstaaten gegenüber. Daher stellen sich Fragen, wie: Setzt das europäische Institutionengefüge alles daran, Gleichstellung zu forcieren – etwa auch beim doch beachtlichen Etat der Verwaltungseinheit „Europa“? Ist Gender Budgeting auch dort gelebte Realität? Anhand folgender ausgewählter Dokumente der europäischen Organe wird im Folgenden genau diesen Fragen nachgegangen:

  1. die aktuelle Entschließung des Europäischen Parlaments zu Gender Mainstreaming in der Arbeit des Europäischen Parlaments von 2016
  2. die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Juni 2015 zur Strategie der EU für die Gleichstellung von Frauen und Männern nach 2015 bzw.
  3. die ebenfalls 2015 erstellte Studie „Der EU‑Haushalt für die Gleichstellung von Frauen und Männern“

Diese belegen, dass Gender Budgeting ein Thema auf der EU-Agenda ist. Gleichwohl ist der Weg bis hin zur erfolgreichen Implementierung noch ein langer.Continue Reading Gender Budgeting in der Arbeit des Europäischen Parlaments und im EU-Haushalt – Gelebte Praxis oder Graue Theorie?

Der Bericht über die wirkungsorientierte Folgenabschätzung (WFA) 2015 ist da!

 

Beitragsbild WFA-Bericht ist da

31/05/2016: Mit diesem Stichtag wurde nun zum dritten Mal der Bericht über die wirkungsorientierte Folgenabschätzung (WFA-Bericht) an den Nationalrat übermittelt. Dabei handelt es sich um eine Zusammenfassung der Ergebnisse der internen Evaluierungen der Ressorts und sonstigen Obersten Organe von Regelungsvorhaben und sonstigen Vorhaben durch die ressortübergreifende Wirkungscontrollingstelle des Bundes im Bundeskanzleramt.

Der Bericht über die wirkungsorientierte Folgenabschätzung 2015 beinhaltet die Ergebnisse der im Vorjahr durch die haushaltsleitenden Organe evaluierten 48 Vorhaben. Insgesamt wurden dabei sechs Vorhaben evaluiert, welche wesentliche Auswirkungen in der Wirkungsdimension „Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern“ aufweisen:

  • Vorhaben „AMS Wien Kontingentvertrag BBRZ 2014“ (BMASK)
  • Vorhaben „Beschaffung der Impfstoffe für das öffentliche Kinderimpfkonzept“ (BMG)
  • Vorhaben „Förderung der beruflichen Chancen von Frauen in der Arbeitswelt durch Beratung und Aus- und Weiterbildung“ (BMASK)
  • Vorhaben „Förderung von Fachhochschul-Studiengängen“ (BMWFW)
  • Vorhaben „Gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung 2014“ (BMASK)
  • Vorhaben „Maßnahme Drahtwurm De-minimis Beihilfe 2014“ (BMLFUW)

Betroffen waren die Subdimensionen „Direkte Leistungen an natürliche oder juristische Personen oder Unternehmen“, „Bildung, Erwerbstätigkeit und Einkommen“, „Körperliche und seelische Gesundheit“ als auch „sonstige wesentliche Auswirkungen“. Die ebenfalls im Zusammenhang auf Gleichstellungswirkungen zu untersuchenden Subdimensionen „Leistung und Verteilung unbezahlter Arbeit“, „Öffentliche Einnahmen“ und „Teilhabe an Entscheidungsprozessen oder Zusammensetzung von Entscheidungsgremien“ blieben unbeachtet.

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